Direkt zum Inhalt

Seit vielen Jahren hat das BFE diese Bewilligungstätigkeit dem Eidg. Rohrleitungsinspektorat delegiert. Das ERI bewilligt im Rahmen der Vorschriften diese Baugesuche Dritter.

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten bewilligungspflichtig, die sich in einem Abstand von weniger als 10m zur Pipeline befinden und / oder näher als 30m zu einer Nebenanlage sind. Darunter fallen sowohl permanente als auch temporäre Arbeiten oder grössere Veränderungen an einer bestehenden Anlage. Solche Arbeiten können neue Gebäude, Strassenunterhalt, Werkleitungen, Zelte, Freizeitanlässe oder ähnliches sein. Das Baugesuch ist direkt hier Online einzureichen.