Statistik gemeldeter Aufzüge
Seit dem 30. August 2005 besteht in der Schweiz eine gesetzliche Meldepflicht für neu in Verkehr gebrachte Aufzüge. Zusätzlich müssen alle Aufzüge gemeldet werden, die seit dem 1. August 2001 in Verkehr gebracht wurden.
Seit dem 30. August 2005 besteht in der Schweiz eine gesetzliche Meldepflicht für neu in Verkehr gebrachte Aufzüge. Zusätzlich müssen alle Aufzüge gemeldet werden, die seit dem 1. August 2001 in Verkehr gebracht wurden.