Meldung von mangelhaften Aufzügen und Personenbeförderungsanlagen
Mangelhafte Aufzüge oder Personenbeförderungsanlagen können dem SECO oder direkt dem EIA gemeldet werden. Handelt es sich um eine begründete Meldung, wird das EIA seine Marktkontrollaufgabe wahrnehmen, indem es das gemeldete Produkt einer Kontrolle unterzieht. Handelt es sich bei der Meldung um ein Produkt, welches nicht in den Zuständigkeitsbereich des EIA fällt, wird es die Meldung an die zuständige Kontrollstelle weiterleiten.