Eidg. Rohrleitungsinspektorat
Das Eidg. Rohrleitungsinspektorat (ERI) beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind.
Kontakt
Roger Bächtiger
Leiter Eidg. Rohrleitungsinspektorat
roger.baechtiger@svti.ch
Telefon: +41 44 877 62 53
Mobil: +41 79 819 14 39
Eidg. Rohrleitungsinspektorat
Das Eidg. Rohrleitungsinspektorat (ERI) beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind.
Das ERI ist die technische Aufsichtsbehörde für alle Rohrleitungsanlagen und nicht dem Bundesamt für Energie unterstellt. Als unabhängige Instanz ist das ERI im SVTI integriert und übt gemäss dem Eidg. Rohrleitungsgesetz (SR 746.1) die Funktion der technischen Aufsicht innerhalb der territorialen Grenzen von der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein aus.
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Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) regelt Änderungen an Rohrleitungsanlagen durch den Betreiber. Wasserstoffleitungen unterliegen neuen Regelungen, deren Details noch nicht abschliessend festgelegt sind. CO2-Rohrleitungen erfordern ein kantonales Bewilligungsverfahren. Das BFE und ERI überwachen den Prozess, einschliesslich technischer Prüfung und Bauabnahme.
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Die Kriterien (Grenze) für die Unterstellung unter die Aufsicht des Kantons oder des Bundes sind; (1) dass es sich beim Transportmedium um einen flüssigen oder gasförmigen Brenn- oder Treibstoff handelt, (2) dass der maximale Betriebsdruck (MOP) entweder <= 5 bar (Kanton) oder >5 bar (Bund) und (3) dass der Aussendurchmesser der Rohrleitung >60 mm (Kanton) oder <60 mm (Bund) zu liegen kommt. Damit ist festgelegt, wer die Genehmigungsbehörde ist und somit die Betriebsgenehmigung erteilt.
Das ERI ist eine Fachstelle des UVEK, Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Es arbeitet eng mit dem Bundesamt für Energie (BFE), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Amt für Volkswirtschaft zusammen.