Eidg. Rohrleitungsinspektorat
Das Eidg. Rohrleitungsinspektorat (ERI) beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind.
Kontakt
Roger Bächtiger
Leiter Eidg. Rohrleitungsinspektorat
roger.baechtiger@svti.ch
Telefon: +41 44 877 62 53
Mobil: +41 79 819 14 39
Eidg. Rohrleitungsinspektorat
Das Eidg. Rohrleitungsinspektorat (ERI) beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind.
Das ERI ist die technische Aufsichtsbehörde für alle Rohrleitungsanlagen und nicht dem Bundesamt für Energie unterstellt. Als unabhängige Instanz ist das ERI im SVTI integriert und übt gemäss dem Eidg. Rohrleitungsgesetz (SR 746.1) die Funktion der technischen Aufsicht innerhalb der territorialen Grenzen von der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein aus.
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Das Kriterium für die Unterstellung ist der mögliche maximale Druck und das Medium in der Anlage. Auftraggeber ist der Bundesrat bzw. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Das ERI ist eine Organisationseinheit des UVEK, des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Es arbeitet dabei intensiv mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen.