Informationstätigkeit
Im Rahmen seiner Zuständigkeit informiert das EIA die interessierten Kreise in der Schweiz regelmässig über seine Tätigkeit als Kontrollstelle und über die gültigen gesetzlichen Grundlagen.
Als Plattform für die Verbreitung von Informationen benutzt das EIA die folgenden Mittel:
- Internet
- Seminare
- Vereinsmitteilungen des SVTI (Mitgliedschaft/Vereinsversammlung)