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Die kathodischen Korrosionschutzanlagen sind durch das ERI alle 3 Jahre kontrolliert (sog. Wirkungskontrolle). Dadurch werden auch die genauen Einstellwerte und Grenzwerte für die periodischen Funktionskontrollen der Betreiber festgelegt.

Die Kontrollen der kathodischen Korrosionsschutzanlagen erfolgen gemäss der „Richtlinie C1 für Projektierung, Ausführung und Betrieb des kathodischen Schutzes von Rohrleitungen“ der Schweizerischen Gesellschaft für Korrosionsschutz, SGK.