Trasseemarkierung
Die Trasseemarkierung will Dritten den ungefähren Verlauf der Leitung signalisieren. Dabei stehen die Signale nicht immer direkt auf der Leitungsachse. Gemäss Regelwerk dürfen die Signale heute bis zu 10m von der Rohrleitungsachse entfernt stehen. Dies, um die meist landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht zu stark zu behindern. Es gibt aber noch viele Leitungen, welche noch von einer Ausnahmeregelung profitieren. Bei allen Leitungen, welche vor 2003 erstellt wurden, darf der Abstand der Signaltafeln bis zu 20m betragen.
Unabhängig des Abstandes müssen noch die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Von jedem Punkt der Leitung aus muss das nächste Signal sichtbar sein
- Von jedem Signal aus muss das vorherige und das nachfolgende Signal sichtbar sein
- Zwischen 2 Signalen darf die Leitung die direkte Verbindungslinie der Signale um nicht mehr als 10m verlassen.
Mit der Einführung der ERI-Richtlinie 2003 wurden diese Regeln präziser definiert. Seither werden alle Leitungen neu überprüft und teilweise mit neuen Signalen zusätzlich markiert.