Einsatzübungen
Jeder Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Einsatzübung durchzuführen. Diese Übungen müssen so angelegt sein, dass im Verlaufe der Jahre alle beteiligten Personen und Firmen beübt werden können.
Das ERI erhält Anfang Jahr von den Betreibern jeweils Ort, Datum und Übungsszenario dieser Übungen. Bei der Beurteilung der Szenarien prüft das Inspektorat z.B. die folgenden Aspekte:
- entspricht es einem möglicherweise vorkommenden Ereignis
- welche Organisationseinheiten werden geprüft
- ist es eine betreiberinterne Übung oder werden lokale Interventionskräfte mit beübt
- bei rund jeder dritten Übung ist das ERI anwesend.