Das Eidg. Rohrleitungsinspektorat beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind. Das Kriterium für die Unterstellung ist der mögliche maximale Druck in der Anlage. Auftraggeber ist der Bundesrat bzw. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein.
Das ERI ist nicht für industrielle Rohrleitungen zuständig. Diese fallen in das Anwendungsgebiet der Druckgeräteverordnung. Hilfe zu diesem Themenkreis finden Sie » hier.
Das Leistungsspektrum: Objekte und Tätigkeiten
Das ERI ist Mitglied der SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz.
Link zum Bundesverwaltungsgericht
» ERI-Richtlinie (auf CD-ROM) die Sie bei uns bestellen können
» Inhaltsverzeichnis ERI-Richtlinie als PDF
» Detaillierter Jahresbericht ERI 2009 (PDF)
» Detaillierter Jahresbericht ERI 2008, ohne Anhänge (PDF)
» Detaillierter Jahresbericht ERI 2007 (PDF)
» ERI‑Infoveranstaltung: Korrosionsschutz von Rohrleitungsanlagen - 8. Mai 2009
» Runder Tisch vom 16.März 2007 - Übung Rheintal 06
» ERI - Seminar Messgeräte vom 8.11.2006
Kontaktadresse für weitere Informationen:
Ruedi Wendelspiess
Leiter Eidg. Rohrleitungsinspektorat
Tel. direkt: +41 44 877 62 84
Fax: +41 44 877 62 12
zurück