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Das EIA ist die vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bezeichnete zuständige Kontrollstelle für die Marktkontrolle von Aufzügen, Rolltreppen und Behindertenplattformen. Die Kontrollen werden stichprobenweise durchgeführt, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen zu überprüfen. Liegen begründete Hinweise vor, führt das EIA Kontrollen auf Grund von eingegangenen Meldungen über Mängel an Aufzügen durch.

Die Kontrolle richtet sich in erster Linie an den Inverkehrbringer und beinhaltet die Prüfung der Dokumente (mit Schwerpunkt Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Aufstellungsplan) und eine technische Prüfung der Anlage. Werden Mängel festgestellt, ordnet das EIA Massnahmen beim Inverkehrbringer an. Für eine nachträgliche Kontrolle, bei der sich herausstellt, dass ein Aufzug oder eine Maschine nicht den Vorschriften entspricht, muss dem Inverkehrbringer eine Gebühr auferlegt werden.


Meldewesen für Aufzüge: Aufzüge melden
Annonce des ascenseurs
Annuncio degli ascensori

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufzugsmeldepflicht
Das Leistungsspektrum: Zuständigkeit des EIA
Kontrollaufgaben des EIA
Informationstätigkeit des EIA
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Publikationen: Gesetzliche Bestimmungen
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Das neue Konzept in Europa (pdf)
Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge (pdf)
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
Kommentar zur Aufzugsverordnung (pdf)
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Jahresbericht » 2008 / » 2007 / » 2006
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Ich habe selber eine Frage betreffend Aufzüge an das EIA
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