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Prüfung von Druckgefässen

Im Bereich der Druckgefässprüfung bietet unser unabhängiges und modernes Prüflabor folgende Dienstleistungen an:

Taucherflaschen
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (alle 2 1/2 Jahre) sorgfältig und speditiv durch. Die wiederkehrende Prüfung, welche alle fünf Jahre durchgeführt werden muss, umfasst eine visuelle Innen- und Aussenkontrolle sowie eine Druckprüfung mit vorgeschriebenem Prüfdruck. Die Zwischenprüfungen beinhalten eine innere und äussere Sichtkontrolle.
» Information Taucherflaschen (PDF)
» Information Kennzeichnung von Taucherflaschen nach SDR/ADR (PDF in Überarbeitung)
» Information Transport von Atemluftflaschen zu Tauchzwecken (PDF)


 
 
 
 
 
 
 
 
 

Propan-Gasflaschen für Heissluftballone (Ballonflaschen)
Durchführung der wiederkehrenden Prüfung nach ADR/RID.

Unterhaltsarbeiten an Ballonflaschen
Gerne übernehmen wir auch Unterhaltsarbeiten.
» Preisliste für Ersatzteile zu Propan-Gasflaschen für Heissluftballone (Ballonflaschen) (PDF)
» Information "Beschränkung der Lebensdauer von Ballonflaschen aus Aluminium, Hersteller Worthington USA, für den Einsatz in Heissluftballonen" - Brief an den SBAV (PDF)
 
Atemluftflaschen / Feuerlöscher
» Empfehlung zum Umgang mit Atemluftflaschen für den Einsatz in Atemschutzgeräten von Rettungsdiensten (PDF)
» Information Transport von Atemluftflaschen für Rettungsdienste (PDF)
» Information Transport von Handfeuerlöschern (PDF)

 
LPG/CNG-Behälter
LPG-Behälter müssen alle 10 Jahre geprüft werden. Die Prüfung umfasst eine innere und eine äussere Sichtkontrolle sowie eine Wasserdruckprüfung.
» 
Information LPG-Behälter (PDF in Überarbeitung)
» Information CNG-Treibgasanlagen (PDF)

Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefässen
» Information "Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefässen für den Transport gefährlicher Güter" (PDF)
 
 
» 
Öffnungszeiten Prüfhalle EGI, Wallisellen (PDF)

Kontaktadresse für weitere Informationen:
Kaspar Seiler, Leiter Inspektionen Druckgefässe,
Tel. +41 44 877 61 86

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