Inhalt - Merkblätter

Einteilung von Druckgeräten

wann unterliegt ein Druckgerät der DGV?

Diagramm zum Ermitteln, ob eine Konformitätserklärung vorliegen muss

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auftraggebende Behörde:

Die Marktüberwachung von Druckgeräten erfolgt im Auftrag des Bundesrates und unter Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

Zuständig für die Gesetzgebung ist das SECO, Ressort Produktesicherheit  :

Stauffacherstrasse 101
8004 Zürich
Tel. 043 322 21 40

Gesetzliche Grundlagen

Marktüberwachung findet im Rahmen des Vollzugs des Produktesicherheitsgesetzes PrSG statt.

Marktüberwachung von Druckbehältern und Druckgeräten stützt sich auf die Produktesicherheitsverordnung PrSV sowie auf die Druckbehälterverordnung bzw. die Druckgeräteverordnung, welche die entsprechenden europäischen Richtlinien widerspiegeln.

Meldung im Verdachtsfall

Meldungen über (möglicherweise) nicht konforme Druckgeräte können mit diesem Meldeformular an das SECO oder direkt an die Marktüberwachung Druckgeräte erfolgen.

Die Marktüberwachung wird die erforderlichen Abklärungen durchführen.

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