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Inhalt - Begriffe
Druckbehälter
Einfache Druckbehälter sind geschweisste Behälter aus Stahl oder Aluminium zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff mit einem betriebsmässigen Überdruck von mehr als 0.5 bar
Druckgerät
"Druckgerät" ist der allgemeine Begriff für unter Druck stehende Geräte: Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile sowie aus diesen Teilen zusammengesetzte Baugruppen.
Baugruppe
Baugruppen sind mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Beispiele:
- zwei Behälter mit verbindender Rohrleitung
- ein Behälter mit seinem Sicherheitsventil
- ein Dampfkessel mit Vorwärmer, Sicherheitsventil, Wassermangelsicherung und Temperaturbegrenzung
- eine komplette Kälteanlage (ohne Kälteträgerkreislauf)
In Verkehr bringen
Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von neuen Druckbehältern, Druckgeräten oder Baugruppen.
Diese dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Sicherheit von Personen und Sachen sowie die Gesundheit von Personen nicht gefährden.
Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die Inbetriebnahme zum gewerblichen Gebrauch im eigenen Betrieb, falls zuvor kein Inverkehrbringen stattgefunden hat.
Dokumentation
Je nach Art des Druckgerätes müssen mehr oder weniger Unterlagen dem Betreiber bei Lieferung mitgegeben oder den Behörden auf Verlangen bereitgestellt werden. Dazu können gehören:
- Betriebsanleitung
- Wartungsanleitung
- Konformitätserklärung
- R+I-Schema
- Liste aller zur Baugruppe gehörenden Druckgeräte
- Sicherheitsventil-Einstellbescheinigung
- Risikoanalyse
Konformität
Der Hersteller oder sein in der Schweiz niedergelassener Vertreter bestätigt durch die Konformitätserklärung, dass das Druckgerät oder die Baugruppe
- alle Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erfüllt
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt
- die nötigen Konformitäts-Bewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
Einzelheiten regeln die Druckberäteverordnung bzw. die Druckbehälterverordnung. Die Konformitätsbewertung wird durch eine benannte Stelle durchgeführt.
Benannte Stelle
Neutrale und unabhängige Organisation, welche als behördlich bezeichnete (akkreditierte) Stelle sogenannte Konformitätsbewertungen durchführen kann und anerkannte Konformitätsbescheinigungen ausstellen darf.
Benannte Stellen (notified bodys) für den Bereich Druckgeräte und Druckbehälter finden sich:
in der Schweiz: SwissTS, Wallisellen und SQS, Zollikofen
ausserhalb: Link zu allen in Europa anerkannten benannten Stellen
auftraggebende Behörde:
Die Marktüberwachung von Druckgeräten erfolgt im Auftrag des Bundesrates und unter Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Zuständig für die Gesetzgebung ist das SECO, Ressort Produktesicherheit :
Stauffacherstrasse 101
8004 Zürich
Tel. 043 322 21 40
Gesetzliche Grundlagen
Marktüberwachung findet im Rahmen des Vollzugs des Produktesicherheitsgesetzes PrSG statt.
Marktüberwachung von Druckbehältern und Druckgeräten stützt sich auf die Produktesicherheitsverordnung PrSV sowie auf die Druckbehälterverordnung bzw. die Druckgeräteverordnung, welche die entsprechenden europäischen Richtlinien widerspiegeln.
Meldung im Verdachtsfall
Meldungen über (möglicherweise) nicht konforme Druckgeräte können mit diesem Meldeformular an das SECO oder direkt an die Marktüberwachung Druckgeräte erfolgen.
Die Marktüberwachung wird die erforderlichen Abklärungen durchführen.