Inhalt - Aufgaben und Befugnisse

Aufgaben

Die Marktüberwachung Druckgeräte kontrolliert stichprobenweise, ob die Sicherheitsvorschriften für Druckgeräte eingehalten werden.

Sie verfolgt darüber hinaus begründete Hinweise, wonach Druckbehälter oder Druckgeräte nicht den Vorschriften entsprechen (Art. 22 Abs.1 PrSV).
Diese Kontrolle umfasst gemäss Art. 22 Abs. 2 PrSV

  • die formelle Überprüfung, ob die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen (u.a. Betriebsanleitung) in Ordnung sind
  • eine Sichtkontrolle des Gerätes
  • bei Bedarf Funktionskontrollen
  • weitere Nachkontrollen.

Befugnisse

Um ihren Auftrag durchzuführen, darf die Marktüberwachung

  • die für den Nachweis der Konformität erforderlichen Unterlagen und Informationen verlangen;
  • Muster erheben;
  • Prüfungen veranlassen;
  • während der üblichen Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten (Art. 22 Abs.3 PrSV).

 

Die Marktüberwachung kann gegebenenfalls eine Überprüfung anordnen (Art. 22 Abs.4 PrSV).

Massnahmen

Entspricht ein Druckgerätden Vorschriften nicht, so informiert die Marktüberwachung den Inverkehrbringer über das Ergebnis der Kontrolle und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierauf ordnet sie, falls erforderlich, die nötigen Massnahmen mit einer Verfügung an und räumt für deren Befolgung eine angemessene Frist ein (Art. 22 Abs. 5 und 6 PrSV).

Dem Inverkehrbringer wird allenfalls eine Gebühr auferlegt, Auslagen werden zusätzlich berechnet (Art. 27 PrSV).

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auftraggebende Behörde:

Die Marktüberwachung von Druckgeräten erfolgt im Auftrag des Bundesrates und unter Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

Zuständig für die Gesetzgebung ist das SECO, Ressort Produktesicherheit  :

Stauffacherstrasse 101
8004 Zürich
Tel. 043 322 21 40

Gesetzliche Grundlagen

Marktüberwachung findet im Rahmen des Vollzugs des Produktesicherheitsgesetzes PrSG statt.

Marktüberwachung von Druckbehältern und Druckgeräten stützt sich auf die Produktesicherheitsverordnung PrSV sowie auf die Druckbehälterverordnung bzw. die Druckgeräteverordnung, welche die entsprechenden europäischen Richtlinien widerspiegeln.

Meldung im Verdachtsfall

Meldungen über (möglicherweise) nicht konforme Druckgeräte können mit diesem Meldeformular an das SECO oder direkt an die Marktüberwachung Druckgeräte erfolgen.

Die Marktüberwachung wird die erforderlichen Abklärungen durchführen.

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