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Inhalt - Wiederkehrende Inspektionen
Wiederkehrende Inspektionen nach EKAS 6516
Müssen Sie Ihr Druckgerät anmelden?
Ihr Druckgerät ist meldepflichtig gemäss Druckgeräteverwendungsverordnung, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Überhitzungsgefährdete Druckgeräte
- Konzessionsdruck (PC) >0,5 bar
- Produkt aus Druck und Inhalt (bar × Liter) >200 - Nicht überhitzungsgefährdete Druckbehälter mit gasförmigem Inhalt
- Konzessionsdruck (PC) >2 bar
- Produkt aus Druck und Inhalt (bar x Liter) >3000 - Nicht überhitzungsgefährdete Druckbehälter mit flüssigem Inhalt
- Konzessionsdruck (PC) >50 bar
- Produkt aus Druck und Inhalt (bar x Liter) >10 000 - Rohrleitungen für Dampf oder Heisswasser mit einer Temperatur über 110° Celsius
- Konzessionsdruck (PC) >2 bar
- Nennweite (DN) >100
- Produkt aus Druck und Nennweite (bar x DN) >3500
Melden Sie Ihr Druckgerät mit folgendem Formular an.
Melden Sie Ihre Rohrleitungen mit folgendem Formular an.
Registrierung und Revisionsbuch für Ihr Druckgerät
Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Revisionsbuch für Ihr registriertes Druckgerät. Es bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Vollständige Dokumentation für spätere Instandsetzungen oder Änderungen
- Ablage der Prüfrapporte vor Ort
- Einmalige Kosten nach Tarif
Sie können Ihr Revisionsbuch jederzeit bei Herrn Thomas Meier,
thomas.d.meier@--anti-clutter--svti.ch, 044 877 61 70 bestellen.
Kontakt
SVTI Schweizerischer Verein
für technische Inspektionen
Kesselinspektorat
Tel: +41 44 877 61 11
Fax: +41 44 877 62 11
inspektion@--anti-clutter--svti.ch
Weiterführende Informationen
Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung)
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, EKAS-Richtlinie 6516 (Druckgeräte)