Inhalt - Zuständigkeit EIA

Zuständigkeit EIA

Das EIA ist die vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bezeichnete zuständige Kontrollstelle für die Marktüberwachung von Aufzügen und Personenbeförderungsanlagen ausserhalb von Betrieben. Die Kontrollen werden stichprobenweise durchgeführt, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von Anlagen und Sicherheitsbauteilen zu überprüfen. Liegen begründete Hinweise vor, führt das EIA Kontrollen auf Grund von eingegangenen Meldungen über Mängel an Anlagen durch.

Produktekategorien, für welche das EIA zuständig ist:

1 Aufzüge gemäss Artikel 1 der Aufzugsverordnung vom 23. Juni 1999, im ausserbetrieb- lichen Bereich.

2 Beförderungsanlagen ausserhalb von Betrieben gemäss Maschinenverordnung vom 02. April 2008, bei denen ein .Fördermittel (Kabine, Fahrstuhl, Plattform, Treppenstufen, Fahrband oder ähnliche Einrichtung) längs einer oder mehrerer Führungen bewegt wird und deren Sicherheit nicht anderweitig bundesrechtlich geregelt ist, mit Ausnahme von Jahrmarktgeräten.

Betriebliche und ausserbetriebliche Aufzüge:

Der betriebliche Bereich in welchem Aufzüge vorkommen können, umfasst gewerbliche und industrielle Betriebe. In Art. 49, Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sind diejenigen Kategorien von Betrieben aufgelistet, die im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in den Zuständigkeitsbereich der SUVA fallen.

Wenn nun ein Montagebetrieb entscheiden muss, ob der von ihm in Verkehr gebrachte Aufzug in den betrieblichen oder nichtbetrieblichen Bereich fällt kann er nach folgenden Kriterien entscheiden:

Betrieblicher Bereich:

  • Betriebe laut Auflistung unter Artikel 49, Absatz 1, VUV
  • Gewerbebetriebe
  • Industriebetriebe
  • Produktionsbetriebe
  • Fabrikationsanlagen
  • Betriebliche Bürogebäude, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind

Ausserbetrieblicher Bereich:

  • Wohnhäuser (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Geschäftshäuser und Gewerbehäuser mit vorwiegend öffentlichem Zugang (Amtsstellen, Arztpraxis, Rechtsanwälte, Beratungsfirmen, etc.)
  • Spitäler
  • Alterswohnsiedlungen, Alterswohnheime, Pflegeheime
  • Schulen
  • Hotel
  • Einkaufszentren, Warenhäuser und Ladenlokale
  • Bahnhöfe
  • Sportanlagen, Freizeitanlagen
  • Theater, Museen, Kulturzentren

Druckennach oben

KONTAKT

SVTI Schweizerischer Verein
für technische Inspektionen
Eidg. Inspektorat für Aufzüge
Richtistrasse 15
8304 Wallisellen

Tel:  +41 44 877 62 60
Fax: +41 44 877 62 61

Mail

Aktuelles

Keine Artikel in dieser Ansicht.

MELDUNG IM VERDACHTSFALL

Aufzüge und Personenhebe- einrichtungen, bei denen ein Mangel vermutet oder erkannt wird, können mit diesem Formular direkt an das EIA gemeldet werden.

Fusszeile