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Inspektionen

Das EGI führt Inspektionen an Gefahrguttanks durch. Dazu gehören unter anderem Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Eisenbahn-Kesselwagen und Baustellentanks.

Für die Durchführung dieser Aufgaben verfügt das EGI über eine Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ A. Das EGI ist zudem nach der Norm ISO 9001:2008 zertifiziert.

Nach den geltenden Vorschriften müssen Gefahrguttanks vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft und danach, je nach Tankart, in unterschiedlichen zeitlichen Abständen nachgeprüft werden.

Wenn die Sicherheit des Tanks oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte (z.B. nach einer Reparatur, einem Umbau oder einem Unfall), müssen zusätzlich ausserordentliche Prüfungen durchgeführt werden.

Die Grundsätze und die Vorgehensweise bei Änderungen/Umbauten und Instandsetzungen an Tanks sind in der technischen Anweisung TA013 festgelegt. Für weitere Informationen stehen die zuständigen Fachexperten zur Verfügung.

Für die Durchführung der Inspektionen sind verschiedene Vorbereitungsarbeiten notwendig. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Betrieben vorgenommen werden, die über eine Zulassung des EGI als SDR-Spezialbetrieb oder eine Zulassung für die Vorbereitungsarbeiten an SDR-Baustellentanks verfügen. Diese Betriebe melden die Tanks beim EGI zur Prüfung an, welches die Inspektionen vor Ort durchführt. Inspektionen an Tanks werden regional zusammengefasst und sind im Tourenplan ersichtlich. Die Tarife für die Inspektionen sind in der Tarifliste aufgeführt.

Für die Anmeldung zur Inspektion ist das entsprechende Anmeldeformular  zu verwenden.

Zusammenstellung der gebräuchlichsten Tankarten und deren Prüffristen

Das EGI versendet keine Aufgebote für die Prüfungen. Das Datum der nächsten Prüfung kann der Prüfungsbescheinigung entnommen werden.

Objekte 

Periodische Prüfung 

Prüffristen 

Tankfahrzeuge, Aufsetztanks

Saug-/Druck Tankfahrzeuge

Zwischenprüfung
Wiederkehrende Prüfungen

spätestens alle 3 Jahre
spätestens alle 6 Jahre 

Tankcontainer,
ortsbewegliche Tanks,
Tankwechselbehälter

Zwischenprüfung
Wiederkehrende Prüfung

spätestens alle 2½ Jahre
spätestens alle 5 Jahre

Eisenbahn Kesselwagen,
abnehmbare Tanks

Zwischenprüfung
Wiederkehrende Prüfung

spätestens alle 4 Jahre
spätestens alle 8 Jahre

SDR-Baustellentanks

Wiederkehrende Prüfung

spätestens alle 5 Jahre


Zu beachten sind die speziellen Prüffristen im RID/ADR, insbesondere für Objekte der Klasse 2 (Gase).

Die TA016 und der Anhang zur TA016 geben zusätzliche Erläuterungen zu den Prüffristen.

Information betreffend Fristverlängerung der Tankprüfung

Eine Verlängerung der Frist, während der ein Tank verwendet werden darf, erfolgt nur in Ausnahmefällen durch das ASTRA. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Fristverlängerung sind nachzuweisen.
(Information vom 31.10.2008 vom ASTRA).

Übernahmeprüfungen

Grundsätzlich sind in einem ADR-Vertragsstaat nach den Vorgaben des ADR baumustergeprüfte und entsprechend erstmalig geprüfte Tanks in der Schweiz ohne weitere Prüfung zugelassen.

Ausgenommen von dieser Anerkennung sind mit dem Fahrzeug fest verbundene Gefahrgutumschliessungen (so genannte fest verbundene Tanks, Aufsetztanks, Grossflaschen für Batterie-Fahrzeuge etc.). Für diese ist durch das EGI eine Übernahmeprüfung durchzuführen.

Der Ablauf der Übernahmeprüfung für fest verbundene Gefahrgutumschliessungen und die hierfür erforderlichen Dokumente sind in der technischen Anweisung TA 020 beschrieben.

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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