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Inhalt - Baumusterzulassung
Baumusterzulassungen Tanks
Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Eisenbahn-Kesselwagen, Batterie-Fahrzeuge etc. können als Baumuster zugelassen werden, wenn die für die Beförderung der vorgesehenen gefährlichen Güter massgebenden Vorschriften des RID/ADR eingehalten werden.
Antrag
Ein Antrag auf Baumusterzulassung kann jederzeit gestellt werden. Der Antragsteller muss mit seinem Auftrag zur Prüfung für die Baumusterzulassung das dementsprechend ausgefüllte Formular
FO46027 sowie die Dokumente gemäss EN 12972 Ziff. 5.2.1.1 in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung stellen.
Gültigkeit der Baumusterzulassung
Baumusterzulassungen des EGI sind 10 Jahre gültig, sofern keine Änderungen der jeweiligen Vorschriften erfolgen. Mit Ablauf der Gültigkeit findet auf Antrag des Zulassungsinhabers eine Überprüfung der Baumusterzulassung hinsichtlich Übereinstimmung mit den zu dieser Zeit geltenden Vorschriften statt.
Entspricht die Baureihe noch den geltenden Vorschriften, kann die Baumusterzulassung nach Durchführung einer vollständigen Prüfung nach RID/ADR, Kapitel 6.8.2.4 verlängert werden.
Änderung der Baumusterzulassung
Änderungen des Baumusters müssen durch den Zulassungsinhaber beantragt und vom EGI genehmigt werden.
Eine Neufassung der Baumusterzulassung und ggf. Nachprüfungen werden notwendig, wenn sich die Spezifikationen des Tanks, welche im Prüfbericht sowie in der Baumusterzulassung definiert sind, ändern.
Der Zulassungsinhaber ist bei Änderungen des Regelwerks verpflichtet, beim EGI die notwendigen Anpassungen der Baumusterzulassung zu beantragen.
Stornierung der Baumusterzulassung
Baumusterzulassungen von Tanks, deren Baureihe nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht, werden zurückgezogen.
Zudem müssen nicht mehr benötigte Baumusterzulassungen dem EGI gemeldet werden.