Inhalt - Inspektionen

Inspektionen IBC

Nach den geltenden  Gefahrguttransportvorschriften müssen alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC. gemäss Unterabschnitt 6.5.4.4 oder 6.5.4.5 einer entsprechenden Inspektion und Prüfung unterzogen werden:

  • vor Inbetriebnahme;
  • anschliessend, je nach Fall, in Abständen von höchstens 2½ oder 5 Jahren
  • nach Reparatur oder Wiederaufarbeitung vor Wiederverwendung zur Beförderung.

Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für flüssige Stoffe oder für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden, müssen einer geeigneten Dichtheitsprüfung in Abständen von höchstens 2½ Jahren unterzogen werden.

Die Inspektionen sind

  • durch das EGI, oder
  • durch anerkannte Inspektionsstellen gemäss Weisung UVEK vom 15.10.2008 oder
  • durch Betriebe in eigener Verantwortung unter den Bedingungen gemäss Ziffer 2 der Weisung UVEK

durchzuführen

Das EGI versendet keine Aufgebote für die Prüfungen. Das Datum der nächsten Prüfung kann der Prüfungsbescheinigung entnommen werden. Für die Anmeldung zur Inspektion ist das entsprechende zu verwenden.

Das EGI führt die Inspektionen vor Ort durch. Inspektionen an IBC werden regional zusammengefasst und sind im Tourenplan ersichtlich. Die Tarife für die Inspektionen sind in der Tarifliste aufgeführt.

Die Vorbereitung der periodischen Prüfungen von Grosspackmitteln (IBC) durch die Betriebe ist im Merkblatt CL43250 beschrieben.

Wenn die Sicherheit eines IBC oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte, ist dieses zu reparieren/instandzusetzen. Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist das Vorgehen mit dem EGI) abzusprechen.

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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