Inhalt - Hersteller-Audit

Hersteller-Audit IBC

Gemäss RID/ADR 6.5.4.1 müssen IBC nach einem von der zuständigen Behörde als zufrieden stellend erachteten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, rekonditioniert und geprüft sein, um sicherzustellen, dass jeder IBC den Vorschriften des Kapitels 6.5 entspricht.

Die Norm ISO 16106:2006 «Verpackung – Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter – Gefahrgutverpackungen, Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen – Leitfaden für die Anwendung der ISO 9001» enthält zufrieden stellende Leitlinien für Verfahren, die angewendet werden dürfen.

Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms

Jeder Hersteller, der IBC nach Bauartzulassungen des EGI herstellen soll und deshalb in der zu erteilenden Bauartzulassung genannt sein muss, hat ein Qualitätssicherungsprogramm nachzuweisen.

Die Überprüfung der Eignung des Qualitätssicherungsprogramms erfolgt durch ein Erstaudit beim Hersteller sowie falls notwendig durch Nachaudits und durch regelmässige Wiederholungsaudits. 

Die Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bauartzulassung.

Bereitzustellende Unterlagen

  • ISO 9001-Zertifizierung (sofern vorhanden)
  • Aktuelles Organigramm
  • Prozessablauf Produktion
  • Liste der in den letzten drei Jahren produzierten IBC nach Bauartzulassungen des EGI

Durchführung der Audits

Zur Erlangung einer Bauartzulassung des EGI kann ein geeignetes Qualitätssicherungsprogramm des Herstellers wie folgt nachgewiesen werden.

Das Erstaudit sowie Nach- und Wiederholungsaudits werden durch das EGI durchgeführt oder

die Audits werden durch eine vom EGI anerkannte Überwachungsstelle durchgeführt.

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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