Inhalt - Bauartzulassung

Bauartzulassung von IBC

Antrag

Ein Antrag auf Bauartzulassung kann jederzeit gestellt werden. Dem Antrag müssen der Prüfbericht sowie der Nachweis der Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms des Herstellers beigefügt werden.

Erteilung der Bauartzulassung

Voraussetzung hierfür ist die erfolgreich bestandene Bauartprüfung des IBC durch eine akkreditierte und vom EGI anerkannte Prüfstelle sowie ein vom EGI anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm des Herstellers.
Der Zulassungsinhaber ist verantwortlich dafür, dass der IBC gemäss der Bauartzulassung gefertigt wird.

Kennzeichnung

Mit der Bauartzulassung erhält der Zulassungsinhaber die UN-Kennzeichnung für die geprüfte Bauart.Die Kennzeichnung gemäss RID/ADR 6.5.2 auf dem IBC gibt an, dass dieser einer erfolgreich geprüften Bauart entspricht und die Vorschriften dieses Kapitels erfüllt. Die Kennzeichnung macht keine Aussage darüber, für welchen Stoff der IBC verwendet werden darf.

Gültigkeit der Bauartzulassung

Bauartzulassungen des EGI sind längstens 10 Jahre gültig, sofern keine Änderungen der jeweiligen Vorschriften erfolgen.
Mit Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag des Zulassungsinhabers eine Überprüfung der Bauartzulassung hinsichtlich Übereinstimmung mit den zu dieser Zeit geltenden Transportvorschriften durchgeführt werden.
Entspricht die Bauart noch den geltenden Transportvorschriften, kann die Bauartzulassung nach Durchführung einer vollständigen Bauartprüfung nach RID/ADR, Kapitel 6.5.4 verlängert werden.

Änderung der Bauartzulassung des EGI

Änderungen der Bauart müssen durch den Zulassungsinhaber beantragt und vom EGI genehmigt werden.
Eine Neufassung der Bauartzulassung und ggf. Nachprüfungen werden notwendig, wenn sich die Spezifikationen des IBC, welche im Prüfbericht sowie in der Bauartzulassung definiert sind, ändern.
Der Zulassungsinhaber ist bei Änderungen des Regelwerks verpflichtet, beim EGI die notwendigen Anpassungen der Bauartzulassung zu beantragen.

Stornierung von Bauartzulassungen des EGI

Bauartzulassungen von IBC, deren Bauart nicht mehr den geltenden Transportvorschriften entspricht, werden zurückgezogen.
Zudem müssen nicht mehr benötigte Bauartzulassungen dem EGI gemeldet werden.

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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