Inhalt - Bauartprüfung

Bauartprüfung IBC

Durchführung der Bauartprüfung bei einer vom EGI anerkannten Prüfstelle

Die in den Transportvorschriften vorgeschriebene Anzahl an Prüfmustern ist zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Prüfungen abweichend von den im RID/ADR 6.5.4 beschriebenen Verfahren durchgeführt werden sollen, muss dies vorab mit dem EGI abgesprochen werden.
Nach erfolgter Bauartprüfung erhält der Antragsteller einen Prüfbericht der Prüfstelle.
Die erfolgreich absolvierte Bauartprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bauartzulassung.

Durchführung der Bauartprüfung beim Hersteller unter Aufsicht des EGI

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Prüfungen beim Hersteller durchgeführt werden.
Informationen hierzu sind beim EGI erhältlich.

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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