Inhalt - Grosspackmittel (IBC)

Grosspackmittel (IBC)

Jedes Grosspackmittel (IBC) muss gemäss RID/ADR Unterabschnitt 4.1.1.3 ) einer Bauart entsprechen, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Abschnitts 6.5.6 erfolgreich geprüft wurde. Das EGI ist die zuständige Behörde für die Erteilung von solchen Bauartzulassungen.

Bauartzulassung

Auf Antrag und unter Vorlage eines gültigen Bauartprüfberichtes sowie eines anerkannten Qualitätssicherungsprogrammes des Herstellers erteilt das EGI Bauartzulassungen für IBC.   mehr

Bauartprüfung

Die Prüfungen werden durch vom EGI anerkannte Prüfstellen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen führt das EGI auch selbst Bauartprüfungen beim Hersteller von IBC durch.   mehr

Inspektionen

Nach den geltenden Gefahrguttransportvorschriften müssen alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC. gemäss RID/ADR Unterabschnitt 6.5.4.4 oder 6.5.4.5 einer entsprechenden Inspektion und Prüfung unterzogen werden.   mehr

Reparaturen / Indstandsetzungen

Wenn die Sicherheit eines Grosspackmittels oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte, ist dieses zu reparieren/instandzusetzen. Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist das Vorgehen mit dem EGI abzusprechen.

Hersteller-Audit

Das EGI führt bei Herstellern, die IBC nach Bauartzulassungen des EGI produzieren, in regelmässigen Abständen Audits zur Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms durch.   mehr

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Kontakt

SVTI
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15
CH-8304 Wallisellen

Tel.: +41 44 877 61 44
Fax: +41 44 877 62 02 

egi@--anti-clutter--svti.ch

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